Ich kann nur für Österreich sprechen, aber das ist keine Freiheitsberaubung - genau wie bei der Gegenseite sollte man schon genau mit Definitionen umgehen. Es ist hier allerdings Nötigung. Damit wird hier mittlerweile auch kein Anspruch auf Versammlungsfreiheit gesehen, und Demonstrationen sind in Wien anzumelden, auch das ist damit keine.
Das Entfernen von Personen von der Fahrbahn KANN Notwehr sein (das Abstellen einer illegalen Handlung, die das Blockieren der Fahrbahn ja ist), allerdings nur solange keine Polizei in Sicht ist. Dabei ist auf alles zu verzichten, was nicht er direkten Unterbindung der illegalen Handlung dient, also Schlagen, treten, übermäßige Härte, alles das. Es wird empfohlen, zur Beweissicherung jemanden filmen zu lassen, mittlerweile hat proaktisch jeder eine Handykamera dabei.