bickerdyke schrieb am 25.04.2023 15:49:
Suicido schrieb am 25.04.2023 15:47:
bickerdyke schrieb am 25.04.2023 15:33:
Suicido schrieb am 25.04.2023 14:53:
Es gibt kein Recht ohne Pflicht.
Wer Rechte einfordern will, muss die Pflicht gegenüber der Gesellschaft erfüllen, sich an die Gesetze zu halten - und genau das machen die Kleber nicht.
Nein. Auch Verbrecher haben Rechte. Wie gesagt: Nennt sich Rechtstaat. Der Staat verpflichtet sich zur Einhaltung von Regeln. Und zwar grundsätzlich und nicht nur, wenns-gerade-angenehm-ist-und-passt.
Nach einer Verurteilung büßen Verbrecher ihre Rechte in dem im StGB festgelegten Maß ein. Logisch. Pflichtverletzung = Rechteentzug. Steht so im Grundgesetz.
Ja. Das sind die Regeln. Aber erst NACH EINER VERURTEILUNG.
Merkste selbst, was?
Echt jetzt?!
Das sind notorische Wiederholungstäter, was heißt, die sind bereits verurteilt, begehen aber die gleiche Straftat erneut. Das geben die nicht nur offen zu, die sind darüber hinaus auch nicht sozialisierbar, weil nicht Willens, sich an das geltende Recht zu halten.
Merkste selber, oder?!
p.s.: Und: sie wissen um die Strafbarkeit ihrer Handlungen, begehen also aktiv(!) und in vollem Bewusstsein(!) eine Straftat, wobei allein der Versuch eine Straftat darstellt (§240 Abs. 3 StGB).
In meinen Augen haben solche Individuen ihr Recht auf Recht verwirkt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.04.2023 16:20).