Frieder schrieb am 25.04.2023 01:04:
Sitzblockaden, sind als legale Ausübung des Versammlungsrechtes anerkannt.
https://www.juraforum.de/lexikon/sitzblockade
Aus deinem Link:
"Darüber hinaus liegt nach dem Bundesverfassungsgericht auch grundsätzlich eine Nötigung unter Anwendung von „Gewalt“ vor, wenn die Teilnehmer einer Sitzblockade Maßnahmen ergreifen, die über ihre reine Anwesenheit hinausgehen, zum Beispiel durch Anketten, Einhaken oder aktiven Widerstand gegen ein Wegtragen.
"
Legal ist anders.
Nicht nur das lesen, was in das eigenen Weltbild passt!