Aus dem von mir verlinkten, und Ihnen Zitierten Text:
Während friedliche Blockaden grundsätzlich unter die Versammlungsfreiheit fallen und damit grundrechtlich geschützt sind....
Damit sind Sitzblockaden erstmal eine anerkannte Form des Protestes. Es geht ja nicht darum, daß die Polizei die Blockade aufgelöst hat, sondern um das wie.