teqq.at schrieb am 30.04.2023 22:38:
- klar kommuniziert, was passiert, wenn dem nicht nachgekommen wird
- die angekündigte Handlung durchgeführt.
Wenn die BRD ein Rechtsstaat sein will, reicht dies nicht aus. Die Angekündigte Handlung muss in der gegebenen Situation auch von den Gesetzen gedeckt sein.
Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht und Kriminologie am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt, sagte dem MDR, er meine, dass im Video rechtswidrige Polizeigewalt dokumentiert sei. Die Polizei habe immer zu prüfen, was das mildeste Mittel sei. Bei friedlichen Sitzblockaden wäre das Wegtragen in aller Regel das mildere Mittel. „Schmerzgriffe sind daher aus rechtlicher Sicht kein probates Mittel.“
https://www.rnd.de/politik/letzte-generation-was-darf-die-polizei-bei-protesten-und-was-nicht-5VL2WTP6VRE27FODWO4T2BONMY.html
Und in der Tat, das entscheidet ein Gericht.
Yup. Daß sich der Demonstrant entschieden hat, daß Ihm sein Protest eine Strafe wert ist, ist klar, wenn auch nicht in welchem Ausmaß. Das ist aber kein Grund so mit Ihm umzugehen, ausser in einem Polizeistaat.