Nö. Es sind zwei unterschiedliche Taten und es ist richtig, das sprachlich zu differenzieren, auch wenn das gerade nicht dem "gesunden Volksempfinden" des gendergeplagten weißen Mannes entspricht.
"Merkmale [eines Anschlags] sind eine verdeckte Planung und eine überraschende Ausführung" (Wikipedia). Das ist nur bei der Tat in Stuttgart der Fall, die irgendwann unbemerkt in der Dunkelheit ausgeführt wurde. Die Tat in Berlin fand im Rahmen einer Kundgebung statt.
Als weiteres Merkmal fehlt in Berlin die Beschädigungsabsicht, denn die Flüssigkeit ist eben keine Farbe und lässt sich leicht und ohne Folgen abwaschen bzw. verschwindet beim nächsten Regenguss von selbst. So ist selbst der Tatbestand der Sachbeschädigung fraglich, denn dafür müsste die Veränderung dauerhaft sein.
Es geht darum Aufmerksamkeit zu erregen - und das ist ein legitimer Zweck von Kundgebungen. Gegen die Trillerpfeifen von Verdi wird eine Anzeige wegen Ruhestörung auch keinen Erfolg haben. Die Grenze zwischen Protestform und Straftat wird in einer offenen Gesellschaft immer wieder ausgetestet und neu gezogen, man denke nur an die Blockaden in Mutlangen, wo die Verurteilungen wegen Nötigung später höchstrichterlich wieder kassiert wurden. Manche Ordnungswidrigkeiten bleiben im Rahmen einer Kundgebung straffrei, z.B. als Fußgänger mitten auf der Straße zu laufen und Lärm zu machen.