Die steile Behauptung, dass Gewalt auch rein verbal sein könne, können wir einmal dahingestellt sein lassen. Denn die LG verzichtet nicht nur grundsätzlich auf körperlichen Widerstand, sondern auch auf verbale Angriffe.
Die steile Behauptung, dass Gewalt auch rein verbal sein könne, können wir einmal dahingestellt sein lassen. Denn die LG verzichtet nicht nur grundsätzlich auf körperlichen Widerstand, sondern auch auf verbale Angriffe.