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  • Ryan Raus

mehr als 1000 Beiträge seit 03.10.2020

Re: Relativierung und Schönrederei von Straftaten

Ducroix schrieb am 06.11.23 12:43:

Es gibt hier viele Kommentare, die dass absichtliche blockieren von Straßen relativieren und schönreden.

Es handelt sich aber um Straftaten, die Menschenleben gefährden können, z.B. wenn Personen mit Verletzungen ins Krankenhaus wollen oder wichtige Medikamente benötigen - und dadurch Zeit verloren geht. Das ist Fakt.

Das man dadurch Menschenleben gefährden kann geschieht absichtlich und wissentlich. Aber auch bei Ahnungslosigkeit: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Das es noch andere Gründe für blockierte Straßen gibt (Stau durch Verkehrsunfälle, Pannen, Fehlverhalten usw.) tut nichts zur Sache. Das gibt Niemanden das Recht zusätzlich Straßen zu blockieren.

Das ist und bleibt eine Straftat. Relativierung und Schönrederei werden vor Gericht nicht helfen. Insbesondere nicht bei der Frage nach Schadensersatz durch entstandenen Sach- und Personenschaden.

Wenn man Freiheitsberaubung betreibt und Personen unbefugt daran hindert von A nach B zu kommen, dann muss man für den Schaden, der dadurch entsteht, haften. Das ist simple.

Freiheitsberaubung…. Alles klar…

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