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Avatar von als-ob
  • als-ob

mehr als 1000 Beiträge seit 20.08.2003

Im Polizeibericht ist zu lesen

"Hinweise auf todesursächliche äußere Gewalteinwirkung im Rahmen der Festnahme liegen nicht vor. Die Todesermittlungen sind noch nicht abgeschlossen."
Vielleicht kennt sich jemand aus:
1. Darf Polizei den präkordialen Faustschlag in Rahmen einer Festnahme verwenden?
2. Kann man es bei einer Obduktion feststellen?

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