"Hinweise auf todesursächliche äußere Gewalteinwirkung im Rahmen der Festnahme liegen nicht vor. Die Todesermittlungen sind noch nicht abgeschlossen."
Vielleicht kennt sich jemand aus:
1. Darf Polizei den präkordialen Faustschlag in Rahmen einer Festnahme verwenden?
2. Kann man es bei einer Obduktion feststellen?