Jörg Maaß schrieb am 11.08.2021 11:54:
So gab es kaum kritische Berichte, als die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg Anfang Mai ein Verfahren gegen Ken Jebsen wegen der Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht einleitete.
Der Vorwurf lautet, auf seinem Kanal würden unbelegte Behauptungen und Verschwörungstheorien verbreitet.
Es ist wichtig und richtig, diese Inhalte immer wieder politisch zu kritisieren. Ebenso sollte aber auch kritisiert werden, wenn staatliche Akteure eine Handhabe suchen, um gegen ein Medium vorzugehen.
Wenn ein sogenannter Journalist wie Ken Jebsen Verschwörungstheorien und unbelegte Behauptungen verbreitet, wie das ja in rechten, Quer"denker"- und Impfgegnerkreisen üblich ist, dann müssen staatliche Akteure keine Handhabe mehr suchen, denn dann sind sie rechtlich verpflichtet, dagegen vorzugehen (u.a. BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14 und § 187 BGB).
Verleumdung nach § 187 BGB ist ein Straftatbestand, und der muss durch Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen die Gesetze aus politischen Gründen einseitig ausgelegt werden, nur ist jemand wie Ken Jebsen dafür ein wahrlich schlechtes Beispiel.
Nur mal so als Frage,
Verschwörungstheorien und unbelegte Behauptungen == Verleumdung?
Weiterhin ist Verleumdung kein Offizialdelikt, d.h. der Staat darf von sich aus nicht dagegen vorgehen, es muss stets der in seiner Ehre oder Kreditwürdigkeit nachweislich falsch Verleumdete selbst die Verfolgung beantragen.