Die Maßnahmen, nämlich Hausdurchsuchungen beim Richter und Zeugen, waren überzogen und unbegründet. Da sollte jemand diszipliniert werden - und das ist der Skandal daran.
Ein Fehlurteil kann durch Revision korrigiert werden. Und Rechtsbeugung legitimiert per se noch keine Grundrechtseingriffe bei den Beteiligten.
Übrigens: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat, sollte man vielleicht mal wieder erwähnen. Dieser triviale Fakt gerät gerade im Zusammenhang mit Querdenkern gern in Vergessenheit.