Mrothyr schrieb am 11.08.2021 08:06:
Ein Fehlurteil kann durch Revision korrigiert werden. Und Rechtsbeugung legitimiert per se noch keine Grundrechtseingriffe bei den Beteiligten.
Rechtsbeugung ist nicht einfach nur ein Fehlurteil, sondern
eine Straftat.
Übrigens: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat, sollte man vielleicht mal wieder erwähnen. Dieser triviale Fakt gerät gerade im Zusammenhang mit Querdenkern gern in Vergessenheit.
Andererseits: Grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden.
Sollte man gegenüber den Querdenkern erwähnen, die gerne die
Wahrnehmung ihrer eigenen Rechte über die Rechte der anderen stellen.