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  • K3

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Re: Peter Nowak verdreht mal wieder die Tatsachen

Mrothyr schrieb am 11.08.2021 08:06:

Ein Fehlurteil kann durch Revision korrigiert werden. Und Rechtsbeugung legitimiert per se noch keine Grundrechtseingriffe bei den Beteiligten.

Rechtsbeugung ist nicht einfach nur ein Fehlurteil, sondern
eine Straftat.

Übrigens: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat, sollte man vielleicht mal wieder erwähnen. Dieser triviale Fakt gerät gerade im Zusammenhang mit Querdenkern gern in Vergessenheit.

Andererseits: Grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden.
Sollte man gegenüber den Querdenkern erwähnen, die gerne die
Wahrnehmung ihrer eigenen Rechte über die Rechte der anderen stellen.

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