Aison schrieb am 18. Oktober 2015 16:54
> Ein Soldat der nach Befehl handelt kann ganz sicher nicht angeklagt
> werden. Es wäre ja ein politischer Auftrag, ergo wird es von der
> Armeespitze in einen militärischen Auftrag gewandelt und in einzelne
> Aufträge für Soldaten heruntergebrochen. Führt der Soldat diese aus,
> so kann er nicht angeklagt werden, ausser er handelt offensichtlich
> gegen Menschenrechte.
Dummerweise hat die bundesdeutsche Justiz das im Fall der
Mauerschützen, also der ehemaligen Angehörigen der Grenztruppen der
DDR, das vollkommen anders gesehen.
> Ein Soldat der nach Befehl handelt kann ganz sicher nicht angeklagt
> werden. Es wäre ja ein politischer Auftrag, ergo wird es von der
> Armeespitze in einen militärischen Auftrag gewandelt und in einzelne
> Aufträge für Soldaten heruntergebrochen. Führt der Soldat diese aus,
> so kann er nicht angeklagt werden, ausser er handelt offensichtlich
> gegen Menschenrechte.
Dummerweise hat die bundesdeutsche Justiz das im Fall der
Mauerschützen, also der ehemaligen Angehörigen der Grenztruppen der
DDR, das vollkommen anders gesehen.