zyXwVuTs schrieb am 14.02.2023 13:25:
Diese Kopie der Fremdenlegion gehört urheberrechtlich verboten.
Dir ist aber schon klar, dass die Fremdenlegion (Gründung 1831) und Wagner (Gründung vermutlich 2014) schon historisch bedingt völlig unterschiedliche Ansätze haben? Alleine schon die jeweilige Eingliederung ist ein klarer und entscheidender Unterschied, da die Fremdenlegion ein offizieller Verband des französischen Heers ist und Wagner eine private (nicht staatliche) paramilitärische Organisation.
Zudem sind in der Fremdenlegion kein Mörder, Vergewaltiger oder andere strafrechtlich gesuchten Verbrecher zugelassen bzw. werden genommen, wenn diese nicht bereits ihre Strafe abgesessen haben.