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Avatar von nomore
  • nomore

mehr als 1000 Beiträge seit 03.08.2001

Oberster Sozialrichter will Ungeimpfte zur Kasse bitten.

Dummer Richter.

Das gibt es schon seit 2015. Nennt sich Zusatzbeitrag zur GKV. Ist weder freiwillig noch privat.

https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/versicherungen/id_91355074/krankenkassen-welche-den-zusatzbeitrag-erhoeht-haben-und-welche-nicht.html

Der Zusatzbeitrag (ZB, § 242 SGB V 2015) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Krankenkassen haben damit ein zusätzliches Mittel, finanzielle Engpässe auszugleichen. Zum anderen soll er den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern und bei den Versicherten für Kostenbewusstsein sorgen.

Der Zusatzbeitrag wurde bis in das Jahr 2018 allein durch die Krankenkassenmitglieder getragen. Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag bei Pflichtversicherten wieder paritätisch finanziert – je zur Hälfte von Arbeitgeber/Rentenversicherung und Arbeitnehmer/Rentner.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.02.2022 13:01).

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