Wenn die Freibeträge entsprechend sind, dann kann man sowas schon machen.
Das wird nicht den Arbeitslosen treffen und sollte auch nicht gegen den kleinen Familienvater sein, unter dessen finanzieller Belastung dann andere zu leiden haben.
Aber ab einem bestimmten Einkommen und Vermögen kann man die Selbstbeteiligung bei durch fahrlässigen Verhalten verusachten Erkrankungen oder Unfällen schon schrittweise anheben.
Warum das unsozial sein soll und warum man da gleich von "wehret den Anfängen" die Sachen übersteigert darstellen muss, erschliesst sich mir nicht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.02.2022 11:09).