tzefix schrieb am 03.04.2020 13:00:
Wenn man das Grundeinkommen _vernünftig_ macht, dann ist es ohnehin eine negative Einkommensteuer. Und das bedeutet für den Einzelnen eine entsprechende Steuernummer. Da gehört dann weder das minderjährige Kind dazu, noch ein Asylant ohne Arbeitserlaubnis und schon gar niemand, der einfach unser Staatsgebiet betritt.
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html#js-toc-entry3
Du bist mit der Geburt in D unbeschränkt steuerpflichtig.