Melbar Kasom schrieb am 03.04.2020 14:07:
Du bist mit der Geburt in D unbeschränkt steuerpflichtig.
Auch das ist falsch.
"Steuerpflicht entsteht in Deutschland, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz eine Steuer knüpft."
Und wer frisch geboren ist, erfüllt kaum "einen Tatbestand an den das Gesetz eine Steuer knüpft." Auch wenn diesem Kind bereits eine Steuernummer zugeordnet wurde.
Andererseits sollte natürlich eine Steuernummer der erste Schritt zum Bezug eines BGEs sein. Und natürlich kann man eine Altersgrenze einführen - BGE z. B. erst ab 18 oder 21.