GordonHannes schrieb am 03.04.2020 14:17:
Dauerarbeitsloser Dustcher bekommt 1200 Euro
Wo steht das denn geschrieben?
Hartz4-Satz für Alleinstehende liegt bei 432 Euro. Und welche Leistungen für z. b. Wohnung vom Staat übernommen wird, ist variabel.
Dauerarbeitslose Person aus dem Ausland die legal in Deutschland lebt bekommt 500 Euro - und zwar ja NUR weil die Person die falsche Nationalität hat? Das glaube ich funktioniert nicht vor Gericht xD
Das ist doch jetzt bereits der Fall. Das Asylgeld liegt unter dem Hartz4-Satz. Obwohl dieser bereits das "Existenzminimum" darstellen sollte.
Und wer dauerhaft bei uns lebt, mit entsprechender Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sollte natürlich auch dasselbe Anrecht auf BGE haben, wie jeder Andere auch.
Du willst wirklich Nationalität als alleiniges Kriterium für Ungleichbehandlung nehmen?
Nein, keinesfalls. Ich habe nur argumentiert, dass man Grenzen nicht schließen muss, um Menschen Bezüge zu verwehren.
Das ist so aussichtsreich wie GE Höhe nur nach Hautfarbe.
GE würde sicher automatisch für alle gelten egal woher man kommtm - wenn der Aufenthalt legal (oder geduldet) ist.
Das BGE SOLLTE natürlich für Alle gelten. Doch auch bereits heute genehmigen wir nicht alle Asylanträge - und diese Menschen bekommen solange sie bei uns "geduldet" sind und keine Einkünfte haben, eine Unterstützung. Die hat heute schon nicht Hartz4-Höhe und muss deshalb genauso wenig BGE-Höhe haben.