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  • Wilko Fokken

mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2000

"unmissverständlich kurz: Post- und Fernmeldegeheimnis SIND unverletzlich"

Hier ist dem TP-Autor offenbar ein kleines Detail entgangen:

Er zitiert nicht aus dem
Grundgesetz der Bundesrepublik,

sondern aus dem
"Grundgesetz für die Bundesrepublik".

Da bleibt "die kleine, die große, die Frage":

VON WEM wurde das "Grundgesetz für die Bundesrepublik" bestellt?

WER hat die Leute verordnet, dieses Grundgesetz zu verfassen?
Das deutsche Volk bzw. seine Vertreter?

Nein.

Es waren die totalen Sieger von 1945 abzüglich Sowjetrußlands, mit
dem sich die westlichen Sieger gleich nach ihrem Sieg total
verfeindet hatten (als sie sich in den Fußtapfen von Hitlers
Ostfeldzug wiederfanden).

Und diese totalen Sieger haben sich ihre Vorbehaltsrechte bis heute
gesichert: Zur Feier der Wiedervereinigung mußte Helmut Kohl die
Weisungen der Siegermächte gemäß dem Deutschlandvertrag von 1954/55
noch einmal unterschreiben.

So sind diese totalen Sieger letztlich auch die Herren des:
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland".

Seit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht gilt
nicht nur die alliierte Forderung nach dem deutschen Glaubensgehorsam
gegenüber ihrem Siegerlatein bis in die Schulbücher hinein (cuius
regio, eius religio), sondern zugleich der alte römische Grundsatz:

"Quod licet Jovi, non licet bovi."

(Keine Frage, daß das auch den Unterpunkt "Postgeheimnis" im
Grundgesetz betrifft.)

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