Man weiß, dass Sellner über besagtes Thema auf der Veranstaltung gesprochen hat.
Es gibt Videos und sein Buch, die mit dem Inhalt des Berichtes übereinstimmen.
Die Hauptgründe für das Aufsehen, das der Bericht ausgelöst hat, sind also valide.
Dass der Bericht nicht journalistischen Ansprüchen genügt, ist dafür unerheblich.
Das sich die genauen Formulierungen möglicherweise nicht gerichtsfest beweisen lassen, ist vornehmlich ein juristisches Problem und vor allem für das gerichtliche Geplänkel einiger Teilnehmer der Veranstaltung relevant.
Zu beachten ist auch, dass die Entscheide bisher nur im zivilrechtlichen Eilverfahren getroffen wurden. Dabei ist die Beweisaufnahme sehr begrenzt und es werden keine endgültigen Aussagen über die Wahrheit von Aussagen getroffen.