"Correctiv reagierte darauf mit acht eidesstattlichen Erklärungen eigener Mitarbeiter. Diese versichern, dass ihre Quellen den im Artikel geschilderten Inhalt der Veranstaltung korrekt wiedergegeben haben."
Anscheinen waren die acht Mitarbeiter nicht bei der Veranstaltung Anwesen,
sondern haben ihr Wissen von Hörensagen.
Also könne sie nur beeiden,
das jemand (die Quelle wird natürlich nicht genannt) ihm etwas gesagt hat und er dieses was im mitgeteilt wurde,
nicht (wissentlich) verfälsch haben.
Was für Beweiskraft können die eidesstattlichen Erklärungen haben?