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  • /Rak

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Re: Da frohlockt der autoritäre Untertanen-Geist

der ulix schrieb am 08.09.2023 22:53:

/Rak schrieb am 08.09.2023 19:24:

Möglicherweise hast du es ja nicht mitbekommen - aber die letzte Generation könnte schon jetzt als "terroristische Vereinigung" nach 129a eingestuft werden. Ist sie eventuell auch schon Polizei-Intern.

Grund sind z.B. die Sabotage eines Kohlekraftwerkes in Jänschwalde, aber auch Sabotage-Aktionen an Raffinerien (u.a. in Schwedt), Sabotage-Aktionen an Öl-Piplines. Wobei die letzte Generation da auch noch ihre Aktionen selbst dokumentiert und auf X/Twitter gepostet haben.
https://letztegeneration.org/blog/2022/04/klimanotfall-bundesweit-pipelines-abgedreht-letzte-generation-stoppt-oelfluss/

Jetzt mal abseits der Frage, wie sinnvoll der Terrorismus-Paragraph formuliert ist, ist Wirtschaftssabotage kein Terrorismus. Hahn abdrehen reicht nicht. Das ist nicht mal Sachbeschädigung. Den Hahn kann man einfach wieder aufdrehen...

Ne Bombe an der Pipeline legen würde reichen, machen sie aber nicht.

Aber ich sag mal so:
Der autoritäre Untertanengeist neigt natürlich dazu, Gesetze so drakonisch wie irgend möglich auszulegen, oder sogar zu verdrehen.

Lies dir einfach mal StGB §129a durch.
Da geht es eben nicht nur um Mord und Totschlag.

Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

[i]1.
Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2.
Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
(...)

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.[/i]

Es gibt auch noch einen Abschnitt (2):


2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2.
Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3.
Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4.
Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5.
Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.
[/i]

Dazu kommt dann StGB 316b, Störung öffentlicher Betriebe:

[i](1) Wer den Betrieb

1.
von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2.
einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtigen Unternehmens oder
3.
einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage

dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft, beeinträchtigt.[/i]

Das betrifft ganz konkret dann z.B. lahmgelegte Kraftwerke, aber auch sabotierte Pipelines usw.

Der letzte Abschnitt im 129a ist dann zugegeben etwas komplex - aber wenn gleichzeitig an drei von drei wichtigen Pipelines in Deutschland Notventile abgedreht und Pumpen beschädigt werden um zu verhindern, dass da Öl in die Raffinerien fliest, das zu Treibstoff werden soll, dann liegt hier eben durchaus potentiell eine Vereinigung vor, deren Zweck es unter anderem ist eine Behörde (in diesem Fall die Bundesregierung) mittels Gewalt und Störungen öffentlicher Betriebe zu nötigen, damit diese endlich verdammt noch mal den Klimaschutz ernst nimmt. Womit hier der 129a zum Tragen kommen könnte, je nach Lust und Laune von Staatsanwaltschaft bzw. in dem Fall hier eventuell sogar schon Bundesanwaltschaft. Es braucht also nicht erst Bomben und entführte und ermordete Menschen, damit der "Terrorismus-Paragraph zur Anwendung kommen kann.

Dabei ist nebenbei völlig unerheblich, wie ich persönlich das Ganze einschätze. Auch deine Einschätzung zur Sache ist absolut irrelevant hier. Interessiert am Ende genau so wenig. Es ist auch wurscht, was wir da wollen oder was wir über die Gesetze denken.
Wichtig ist für die Praxis da nur, wie das die Staatsanwaltschaften bzw. Bundesstaatsanwaltschaften so sehen. Und da die weisungsgebunden sind hierzulande: Wie das die Politik sieht. Wenn denen die Klimakleber am Hintern vorbei gehen, dann passiert da nichts weiter. Wenn ihnen die zu sehr auf den Sack gehen, dann könnten die direkt mal das ganz große Besteck in aller Öffentlichkeit auspacken und die Letzte Generation mit allem Mitteln jagen wie damals den 2. Juli oder die RAF.
Da das aber nichts bringt können sie aber auch einfach mal "ermitteln" in diesen Zusammenhängen. D.h. sie haben nun formaljuristisch die Legitimation da z.B. V-Menschen in die Gruppen der Aktivisten einzuschleusen usw., dürfen deren Wohnungen verwanzen und diese Menschen abhören und ihr Privatleben erst mal dokumentieren und archivieren. Was normalerweise so eben nicht legal möglich wäre.

Und um das noch mal für die unbedarften Antifa-Schwarzweißdenker klar zu stellen:
Mit keinem einzigen Wort habe ich gefordert, dass die Letzte Generation als Terrorist verfolgt werden sollte. Ich habe lediglich gesagt, dass der Staat das nun formaljuristisch bereits machen könnte. Und es würde mich doch sehr wundern, wenn der Verfassungsschutz und der Staatsschutz da nicht schon entsprechende Akten angelegt hätten. Und wenn da zumindest ein paar Personen genauer von den Schlapphüten beobachtet werden würde.

Ich sag das nebenbei nicht nur einfach so - ich hatte selbst schon als Betroffener Mensch mit dem 129a zu tun. Weil wir damals u.a. die Radi "verbreitet" haben in einem Info Laden. Aber das war vermutlich noch lange vor deiner Antifa-Zeit. Und die Antifas von heute haben mit den Leuten von damals eigentlich so ziemlich überhaupt nichts mehr zu tun. Weder inhaltlich noch von der Struktur her. So einen Bockmist wie die Letzte Generation haben wir jedenfalls nie gemacht. Dafür sind da aber auch nur selten Leute im Bau gelandet. Und das meist auch noch aus eigener Blödheit, wie z.B. illegale Spuckis/Flugblätter mit auf die Demo nehmen und so was. Und die Cops haben bis heute (meines Wissens) z.B. nicht mal die Fingerabdrücke, geschweige denn Genmaterial. Obwohl ich durchaus auch schon mehrfach in Gewahrsam war bei Demos usw. (Aber da konnte man der ED-Behandlung auch noch förmlich widersprechen, dann haben sie weder Fotos gemacht noch haben sie Abdrücke genommen.. man musste nur wissen, dass man das auch machen konnte, wenn man wegen "falscher Ort zur falschen Zeit" mitgenommen wurde.
Und nein, wir waren damals nicht so doof und bescheuert und haben gleich mal bei der Polizei weitere Straftaten angekündigt. Dafür waren wir dann auch meist nachts um 2 oder 3 Uhr wieder draußen, wenn auch offiziell mit einem Platzverweis für die Stadt (weil von außerhalb kommend) oder so was.

Und was Gesetze, die Obrigkeitshörigkeit usw. an geht:
Als überzeugter Anarchist entscheide ich immer noch selbst an welche Gesetze ich mich halte und an welche nicht. Das ist alleine meine Sache. Und im Prinzip kann ich dabei tun und lassen, was immer ich will. Schließlich heißt die Tatsache, dass etwas verboten ist, noch lange nicht, dass man das nicht dennoch tun kann. Allerdings ist mir eben auch klar, dass alle meine Handlungen immer auch Konsequenzen haben werden. Und dabei ist es völlig wurscht wie ich das dann sehe. Oder ob die Konsequenzen etwa durch den Vorarbeiter, oder durch den Meister, durch den Werkschutz, durch die Polizei oder durch den Hauswart, den Verwalter, den Hausbesitzer, den Gerichtsvollzieher, die Räumungsklage, die Polizei kommen werden. Relevant ist am Ende nur, dass es Konsquenzen hat. Und da muss ich eben immer abwägen ob am Ende die Konsequenzen den Gewinn durch die Handlung für mich Wert sind. Genau wie ich überlegen muss, ob ich mögliche Handlungen meinerseits ethisch und moralisch noch verantworten kann.

Und da steht eben in der Bilanz das, was die letzte Generation so veranstaltet in einem absolut krassen Missverhältnis zum dem, was sich überhaupt gewinnen lässt. Zum einen arbeiten sie da nämlich massiv daran die Klimabewegung sehr unbeliebt zu machen durch die Blockaden. Die Menschen im Stau wachen da nämlich meist nicht auf, die kriegen eher eine Abmahnung vom Vorarbeiter oder Meister, weil sie wieder mal zu spät bei der Arbeit sind. Und am Ende geleitet sie der Werkschutz aus dem Gelände und droht noch die Polizei an.
Zudem haben die Aktivisten mittlerweile selbst dafür gesorgt, dass die Polizei nun schnüffeln und bespitzeln und observieren und überwachen darf. Weshalb sie sich nicht wundern brauchen, wenn selbst konspirative Aktionen schon nach 5 min durch die vorbereitete Polizei beendet werden (wie etwa am Mittwoch in Stuttgart...).

Ich hab also nicht auf die Gesetze hin gewiesen weil das die Gesetz sind, die man einhalten müsste, weil es ja Gesetze sind. Sondern ich darauf hin gewiesen, weil das nun mal geltende Gesetze sind, deren Missachtung eben Konsequenzen haben können. in der Praxis. Stichwort Primat der Praxis und so :-)

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