Das kann/sollte man befürchten.
Es ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß ein niedriger Börsenstrompreis nichts nützt, solange dieser unterhalb der fixierten Vergütung liegt.
Die Untergrenze der Kosten ist die vertraglich fixierte Vergütung. Letztlich wird genau diese immer vom Verbraucher bezahlt ! Punkt.