In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft den jeweiligen Justizministerien unterstellt.
Damit können de Facto alle Anklagen, die per Gesetzt von der Staatsanwaltschaft vertreten werden müssen, gegen die Regierung von der Regierung verhindert werden.
In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft den jeweiligen Justizministerien unterstellt.
Damit können de Facto alle Anklagen, die per Gesetzt von der Staatsanwaltschaft vertreten werden müssen, gegen die Regierung von der Regierung verhindert werden.