Im Fall der Proteste gegen den Weiterbau der A100 gehe es darum, so Reichel, "ob die Presse das Recht hat, kurzzeitig zum Zwecke der Berichterstattung ein fremdes Gelände, hier sogar in der Eigentümerschaft der BRD, zu betreten". Wenn ein Journalist berichtet, filmt, fotografiert, dann dürfe das nicht strafbar sein, da dies sowohl Pressefreiheit als auch öffentliches Interesse legitimierten.
Reichel offenbart hier ein fragwürdiges Rechtsverständnis. Hausfriedensbruch heißt, dass auf meinem Grundstück keiner rumzuspringen hat, auch nicht mit Presseausweis der Bild-Zeitung.
Ein anderes Thema ist, dass die Polizei das hier offenbar als Vorwand für Schikanen benutzt hat. Ein Platzverweis hätte völlig ausgereicht.
Was wurde eigentlich aus den Demonstranten? Leider geht der Artikel darauf nicht ein.