Sir Henry I. schrieb am 30.06.2021 18:49
Nun, der Eigentümer des Grundstückes hat keine Genehmigung zum Verweil, noch zu Demonstrationen, noch für Presse erteilt.
In diesem Falle wäre festzuhalten, wer denn der Eigentümer ist.
Staatseigentum ist grundsätzlich Gemeingut, kein Privateigentum.
In deinem Beispiel von Kasernen mag ich deinen Einwand ja aus Sicherheitsgründen gelten lassen, aber im genannten Beispiel des Autors nicht.
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. ;-)