die Zurückweisung sei "mit den fehlenden sachlichen und persönlichen Voraussetzungen, insbesondere [..] der Besorgnis des Beklagten über die Einhaltung journalistischer Standards durch den Kläger" begründet worden
Da haben die recht. Man muss sich dazu nur überlegen, was die wohl unter "Journalistischen Standards" verstehen - bei solchen Überlegungen hilft sicherlich das Verhalten der bisherigen Kollegen dort. Standards können sowohl Minimal- als auch Maximalgrenzwerte enthalten. In diesen Fall ist zu insbesondere zu besorgen, dass Mindest-Anforderungen für Hofberichterstattung und traute Gemütlichkeit nicht mehr erreicht und umgekehrt der Grenzwert für kritische Fragen überschritten wird.