respicefinem schrieb am 30.07.2023 21:34:
Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 30.07.2023 20:57:
schlamutzelnase schrieb am 30.07.2023 20:52:
Die Frage ist nur, ob es zulässig ist, den Auftritt von Vertretern der Exekutive quasi zu monopolisieren. Nach meinem Eindruck treten die dort häufiger auf als vor der Legislative.
nein, andersherum wird ein Schuh draus. Wenn es eben zu einem bestimmten Zweck nur einen einzigen Verein gibt, dann kann man die Mitgliedschaft nicht ohne weiteres verweigern. Das ist ein Monopolverein. Sowas kann durchaus auch auf lokaler Ebene greifen.
Allerdings konnte das Gericht eine Monopolstellung des Vereins nicht erkennen.
Es ist problematisch, dass man nicht das gesamte Urteil lesen kann. Es scheint da durchaus Widersprüchliches zu geben.
Na jedes Ministerium hat eine PRessestelle, wo sich Journalisten mi ihren Fragen hin wenden können. von einem Monopol vermag ich hier nichts zu sehen, lediglich effizient gebündelter Fragemöglichkeit. Aber die besteht nun einmal auch außerhalb.
Und auch der Vergleich mit Social Media Netzen überzeugt mich nicht, denn die BPK fungiert nicht selbst als Verbreitungsmedium. Lediglich die von einzelnen Mitgliedern praktizierte Vollaufzeichnung bietet dann überhaupt erst die Bühne, auf die es Warwig und Co ankommt.