Teletrabi schrieb am 01.08.2023 01:11:
respicefinem schrieb am 30.07.2023 21:34:
Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 30.07.2023 20:57:
schlamutzelnase schrieb am 30.07.2023 20:52:
Die Frage ist nur, ob es zulässig ist, den Auftritt von Vertretern der Exekutive quasi zu monopolisieren. Nach meinem Eindruck treten die dort häufiger auf als vor der Legislative.
nein, andersherum wird ein Schuh draus. Wenn es eben zu einem bestimmten Zweck nur einen einzigen Verein gibt, dann kann man die Mitgliedschaft nicht ohne weiteres verweigern. Das ist ein Monopolverein. Sowas kann durchaus auch auf lokaler Ebene greifen.
Allerdings konnte das Gericht eine Monopolstellung des Vereins nicht erkennen.
Es ist problematisch, dass man nicht das gesamte Urteil lesen kann. Es scheint da durchaus Widersprüchliches zu geben.
Na jedes Ministerium hat eine PRessestelle, wo sich Journalisten mi ihren Fragen hin wenden können. von einem Monopol vermag ich hier nichts zu sehen, lediglich effizient gebündelter Fragemöglichkeit. Aber die besteht nun einmal auch außerhalb.
Und auch der Vergleich mit Social Media Netzen überzeugt mich nicht, denn die BPK fungiert nicht selbst als Verbreitungsmedium. Lediglich die von einzelnen Mitgliedern praktizierte Vollaufzeichnung bietet dann überhaupt erst die Bühne, auf die es Warwig und Co ankommt.
Manchmal kommt es darauf an die Frage direkt dem Verantwortlichen zu stellen. Ich werde nie den hochnotpeinlichen Moment von Frau Paus vergessen, als sie etwas zu Ihren Freunden bei der letzten Generation sagen musste. Nicht zu vergessen die legendären Auftritte der "Beauftragten für Gedöhns" in Berlin, Frau Chebli. Das sind prägende Momente, unsere Regierung bei der Arbeit zu beobachten.
So etwas ist unbezahlbar, das zeigt wozu Journalisten da sind.
Es muss nicht unbedingt eine Bühne für die Fragesteller sein, es ist auch eine Bühne für die Befragten.
Ansonsten ist Ihre billige Unterstellung ohne Belege zurückzuweisen.
Viele Grüße,