ichkommwennsbrennt schrieb am 30.07.2023 20:13:
der Satz
Bundespressekonferenz hat gegen Grundgesetz verstoßen.
ist Unsinn.
Das Grundgesetz regelt einfach gesagt nur was der Staat und seine Organe dürfen und nicht dürfen.
Gegenüber Privaten entfaltet das Grundgesetz keine unmittelbare Wirkung. Diese können also nicht dagegen verstoßen, das kann nur der Staat.
Deine Aussage ist richtig. Nur Mitarbeiter eines Staatsorganes können gegen das Grundgesetz verstoßen.
Doch lese dazu auch den Beitrag des Forenten dehotz24:
https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Pressefreiheit-Journalist-erzwingt-Zugang-zu-Bundespressekonferenz/Re-Richtiges-Urteil-aber/posting-43109413/show/
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.09.2023 20:34).