szul schrieb am 14.09.2023 12:38:
Ob "mittelbar" oder "unmittelbar" steht da nicht.
(Okay, das ganze Zitat steht so gar nicht im Artikel,
da steht nur "das Grundgesetz verletzt"...)Was da aber sehr klar steht:
Anspruch auf Zugang zur Bundespressekonferenz leite sich aus den Artikeln 2 und 3 des Grundgesetzes ab
Lese zu dem Thema bitte
https://juspoliticum.com/article/Grundrechtsbindungen-Privater-735.html
Mit der Suchfunktion nach den Worten "mittelbare Grundrechtsadressaten" suchen.
1. Fundstelle ist eine Überschrift. 2. Fundstelle ist dann der Text: der ganze Absatz beantwortet Deine Frage.