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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Re: Ob "mittelbar" oder "unmittelbar" steht da nicht.

szul schrieb am 14.09.2023 12:38:

Ob "mittelbar" oder "unmittelbar" steht da nicht.
(Okay, das ganze Zitat steht so gar nicht im Artikel,
da steht nur "das Grundgesetz verletzt"...)

Was da aber sehr klar steht:

Anspruch auf Zugang zur Bundespressekonferenz leite sich aus den Artikeln 2 und 3 des Grundgesetzes ab

Lese zu dem Thema bitte
https://juspoliticum.com/article/Grundrechtsbindungen-Privater-735.html

Mit der Suchfunktion nach den Worten "mittelbare Grundrechtsadressaten" suchen.
1. Fundstelle ist eine Überschrift. 2. Fundstelle ist dann der Text: der ganze Absatz beantwortet Deine Frage.

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