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  • schlamutzelnase

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2015

Satzung § 2 Abs. 1

Dort steht:

- A u s z u g - Satzung Bundespressekonferenz e. V.
§ 2
(1) Der Verein ist ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten. Die Korrespondententätigkeit muss hauptberuflich als angestellte(r) Redakteur(in) oder freie(r) Journalist(in) für Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Wochen- und Monatszeitschriften, Nachrichtenagenturen, Presse- und Informationsdienste oder elektronische Medien ausgeübt werden, die ausschließlich gegen Entgelt verbreitet werden und einer sachlichen Information der Öffentlichkeit über das politische Geschehen dienen. Den in Satz 2 aufgeführten Medien sind Hörfunk- und Fernsehanstalten sowie Online-Medien gleichgestellt. Gleichgestellt sind auch Korrespondentenbüros, die ihre journalistische Arbeit den in Satz 2 aufgeführten Medien gegen Entgelt zur Verfügung stellen.

Dieses "ausschließlich gegen Entgelt" verwundert mich etwas. Kaum noch eine Medium verbreitet heutzutage seine Informationen, Kommentare etc. ausschließlich gegen Geld.

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