... die Weitergabe des beim Feindsender erworbenen Wissens kann in Österreich schon direkt verfolgt werden und in Old Germany kann mittels StGB §130 (Telepolis berichtete darüber) die Weitergabe des beim RT erworbenen Wissens strafverfolgt werden. Denn was Völkermord oder Kriegsverbrechen sind, bestimmt immer noch der Staat.