Grippner schrieb am 18.11.2022 14:00:
... die Weitergabe des beim Feindsender erworbenen Wissens kann in Österreich schon direkt verfolgt werden und in Old Germany kann mittels StGB §130 (Telepolis berichtete darüber) die Weitergabe des beim RT erworbenen Wissens strafverfolgt werden. Denn was Völkermord oder Kriegsverbrechen sind, bestimmt immer noch der Staat.
§130 StGB dreht sich u.a. um die Weitergabe und Verbreitung von Volksverhetzung. Wenn das also Dein von RT erworbenes Wissen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2022 07:05).