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999 Beiträge seit 16.11.2002

Blech

"Das Recht auf Privatsphäre ist in westlichen Gesellschaften oft
konstitutionell verankert und als demokratietheoretisches Element mit
der Idee eines rechtsstaatlich verfassten liberalen Staates verbunden
– es soll den Kernbereich privater Lebensgestaltung schützen und
einen Raum des Rückzugs schaffen"

Kurzum: Verfassung -> Rechtssprechung.

In keinem Wort ist in dem Artikelchen ein Bezug oder eine Vision
einer europäischen Verfassung zu finden. Ich finde den Artikel
nichtssagend und nachplappernd.

Von wem er auch sei.
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