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12 Beiträge seit 26.06.2004

Da sind wir doch mal etwas kreativ

Binary Large Object schrieb am 14. Juni 2006 7:25

> Nur zu edukativen Zwecken und in keinem konkreten Fall

Da sind wir doch mal etwas kreativ und stellen uns einen Uni-Prof.
vor, der sein Uni-Seminar oder eine Seminararbeit unter das Thema
"Informationelle Selbstbestimmung" stellt und dabei die Frage
erörtert, ob man Google in diesem oder jenem Fall unter Berufung
darauf verklagen kann und wie man das ansatzweise anzustellen hat.
Seminararbeit wird im Internet veröffentlicht.

Oder einen Blogger-Juristen, der das Thema in einem Posting aufgreift
und dabei plausibel macht, dass ein Vorgehen gegen Google Chancen
hätte. Schätze, der hätte sofort viele Klienten (vielleicht ja auch
mich ;-)

> Die Frage ist nur, welche Relevanz ein Urteil gegen Google
> Deutschland hat

Könnte ich Google abmahnen (notfalls pfänden), wäre das ja immerhin
etwas. Außerdem "on the long tail" oder wie das heutzutage heisst,
gibt es dieses Problem wahrscheinlich auf der ganzen Welt. Ein
entsprechendes Urteil würde wahrscheinlich ziemlich kommentiert und
beachtet und Google bekäme weltweit Ärger

> Im Fall Deutsche Bahn: Hat ihnen offenbar nicht viel gebracht.

In dem Fall hätte ich auch Google Recht gegeben. Mir ging es nur um
den Punkt "Verklagbar in Deutschland" ganz unten im Artikel

> Schön. Ich meinte übrigens nicht, dass dein Ansinnen albern ist,
> sondern der Versuch, radikal online aus der Welt (von Google) zu
> tilgen.

Habe den Satz jetzt nicht ganz verstanden. Meinst Du den "Versuch
bestimmte Seiten online aus der Welt zu tilgen"? Versteh ich jetzt
mal so.

Da muss ich nochmal auf meinen Fall eingehen. Also die haben sich
wirklich bemüht, mein Problem zu lösen aufgrund meiner E-Mail. Ich
hatte mehr als eine Woche Server aus den USA in meinen Referrern zu
erkennen an den problematischen Suchbegriffen. Ich fand das zunächst
mal positiv von denen, weil die das Problem wirklich ernst genommen
haben. Man kann ja auch veraltete Seiten gezielt mit einigen Tage
Zeitverzug löschen lassen über ein Formular, das Google anbietet.
Außerdem gibt es verschiedene Hinweise in bezug auf robot.txt und
404-Fehlerseiten, mit denen man den Suchrobot beim nächsten Spidern
beeinflussen kann.

Das zeigt, dass Google versucht, hier Hilfestellungen anzubieten und
dass man bei einem konkreten Problem auch sein Anliegen dort per
EMail vorbringen kann, welches auch sehr schnell zur Kenntnis und
ernst genommen wird und es wird auch intensiv versucht,das Problem zu
lösen.

Allerdings nützt das in bestimmten Fällen nichts. Z.B. wenn die
unerwünschte Seite über eine fremde Homepage, die mal auf die alten
Seiten verlinkt hat, hergestellt wird. Dort kann ich keine
404-Fehlerseiten aus verständlichen Gründen schalten. Ein weiteres
Problem habe ich, wenn ich deshalb keine 404-Fehlerseite schalten
kann, weil ich die (veraltete) Seite neu gestaltet habe und aus
beruflichen Gründen nicht aus dem Netz nehmen kann.

Für diese Fälle müßte Google sein "Tilgungsformular" verbessern, z.B.
indem man dort nicht nur löschen kann, sondern auch auf Antrag
volständiges Spidern "fremder Seiten" und "aktualisierter eigene
Seiten" stellen können. Ich bin zwar kein Experte aber ich vermute,
dass gerade Seiten, die lange unverändert im Netz gestanden haben,
von den Robots kaum vollständig neu indiziert werden.

Zu kritisieren ist allerdings, dass mir am Ende der Versuche von
Google ultralange EMails auf der Basis von vorgefertigten
Textbausteinen geschickt wurden mit allgemeinen Hinweisen zur
Handhabung von robot.txt, Fehlertextseiten bzw. mit Verweisen auf die
Service-Seiten von Google und ich aus Zeitgründen dann nicht weiter
insistiert habe, weil ich mich nicht ewig mit dem Problem befassen
konnte.

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich glaube sehr wohl, dass es Google
technisch möglich wäre, das Problem zu beheben. Ergebnis wären
übrigens verbesserte Suchergebnisse, weil der alte Schund dann in den
Suchergebnissen gar nicht mehr auftaucht.

Also Google dort mal richtig Dampf zu machen würde sich meiner
Meinung nach lohnen. Ich denke, man kann mit denen sogar konstruktiv
reden. Aber wenn man sich definitiv auf sein "Recht auf
informationelle Selbstbestimmung" berufen könnte, hätte man schon mal
eine starke Position für den Einstieg in die Diskussion mit denen.

Ich selber will ja gar nicht sofort klagen. Aber wenn vielleicht mal
ein Law-Blogger das Thema aufgreifen könnte und ein paar
grundsätzliche Aussagen zu dem Thema machen könnte? Danke sehr im
Namen der Allgemeinheit und im Namen des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung. Denke, dass wäre sehr edukativ ;-) 

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