Um sicherzustellen, dass das Aufkommen aus der LKW-Maut nicht in den allgemeinen Haushalt einfließt, sondern zweckgebunden nur für den Straßenbau genutzt wird, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die bundeseigene VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH mit der Verteilung des Gebührenaufkommens aus der Lkw-Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) beauftragt.
Wenn man die Steuermittel für den Straßenbau um das Aufkommen der LKW-Maut reduziert, kann man das Aufkommen der LKW-Maut von mir aus auch direkt in den allgemeinen Haushalt fließen lassen ... typischer "linke Tasche - rechte Tasche" Trick...