Ansicht umschalten
Avatar von sleepdoc
  • sleepdoc

mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.2013

Fake news!

Die Abrechnung von GKV -Versicherten erfolgt nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), die von Privatversicherten nach der GOÄ. Die Bewertung der Leistungen ist völlig unterschiedlich, viele Leistungen des EBM sucht man in der GOÄ vergeblich und umgekehrt. Der normale Abrechnungssatz der GOÄ, deren "Preise" übrigends seit 1986 (!!!) unverändert sind, ist der 2,3-fache Satz (Regelsatz). Dieser kommt etwas dem EBM nahe. Ein 1-facher Satz ist ein VERMINDERTER Satz, dieser liegt unterhalb des EBM (also Kassensatzes). Eine Steigerung des Abrechnungssatzes erforder immer eine Begründung und wird regelmäßig durch die Versicherungen abgelehnt. Lediglich Klinikchefärzte haben hier fast freie Hand, was zurecht zu bemängeln ist.
Der Grund, weshalb niedergelassene Fachärzte lieber Privatpatienten behandeln ist der, dass für alle Leistungen bei GKV-Patienten eine sehr rigide Budgetierung besteht bzw. von dem Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen ein sog. Regelleistungsvolumen erlassen wurde. Auf den Alltag einer Facharztpraxis übertragen bedeutet dies: bis 13:00 h täglich bekommt man für die Behandlung GKV-Versicherter noch irgendetwas (genau erfährt man dies ca. Onate später!!!). Ab 13:00 h behandelt man besser nur noch Privatpatienten, da alle Budgets erschöpft sind. Eine perverse Tretmühle! Leider wissen dies die wenigsten Patienten. Mit den Einnahmen aus der GKV kann eine Facharztpraxis maximal die laufenden Kosten decken. Dies ist von den Krankenkassen bzw. vom Gesundheitsministerium so gewollt. Gewinner sind die weit über 200 Krankenkassen (deren Zahl einzigartig auf der Welt ist). Das Gehalt eines Kassenvorstandes übertrifft übrigends den Durchschnittsverdienst von Ärzten und wird aus den Versichertenbeiträgen bezahlt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten