also ALLES, was in seiner Wirkung über ein rein privatwirtschaftliches Geschäft hinausgeht, AUSSCHLIESSLICH durch Beamte in "richtigen" Behörden (also keinerlei "Outsourcing" in irgendwelche staatlich-privat-Mischkonstrukte) erfolgen dürfen.
also ALLES, was in seiner Wirkung über ein rein privatwirtschaftliches Geschäft hinausgeht, AUSSCHLIESSLICH durch Beamte in "richtigen" Behörden (also keinerlei "Outsourcing" in irgendwelche staatlich-privat-Mischkonstrukte) erfolgen dürfen.