Ansicht umschalten
Avatar von Angstroem
  • Angstroem

mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.2000

Re: Augenwischerei.

Gummiadler74 schrieb am 10.01.2017 20:38:

Zwangsmigration ist eher nicht durchführbar. Du kannst einen Beamten auf Lebenszeit auch nicht einfach aus dem Beamtenstatus rauswerfen, wenn er sich nix zu Schulden kommen lässt.

Niemand spricht von der Abschaffung des Beamtenstatus.

Aber der Dienstherr (vulgo: Bund/Land) kann sehr wohl und sehr schnell Gesetze erlassen, die das Beamtentum neu regeln -- und zwar in einer Weise, wie das normalen Arbeitgebern nicht möglich ist, ohne dass sämtliche Arbeitsgerichte sturmlaufen. (Etwa ohne Neuvertrag plötzlich die Arbeitszeit um ein paar Stunden pro Woche hochschrauben ...)

Und wenn morgen der Dienstherr entscheidet, dass der Beamte hinsichtlich der Sozialversicherungen Arbeitgebern gleichgestellt wird und folglich alle unterhalb der Bemessungsgrenzen plötzlich in die öffentlichen Kassen müssen, dann ist das eben so.

Ich bin mir da nicht sicher, ob man sich dabei auf Besitzstandswahrung berufen kann.

Das hat die gleiche Qualität wie retroaktiv erlassene Steuergesetze, die bisher legale Praxis plötzlich konterkarieren ...

Bewerten
- +
Ansicht umschalten