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  • Angstroem

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Re: Augenwischerei.

Selenokhod schrieb am 10.01.2017 22:02:

Die spannende Frage zu deiner These ist: Was passiert mit den Altersrückstellungen, welche die betroffenen Beamten bis zum Zeitpunkt ihres Wechsels in der PKV gebildet hatten. Ich vermute mal eher nicht, dass diese in der GKV landen werden.

Genau das ist der Knackpunkt ... Nach gegenwärtiger Gesetzeslage gibt es keine Mitnahme der Altersrückstellung beim Wechsel in die PKV -- es kann bestenfalls eine Anwartschaft aufrechterhalten werden.

Aber nachdem der Vorschlag von Bertelsmann kommt, gehe ich davon aus, dass es auch genau so geplant ist ...

Krankenversicherungen sind ein lukratives Geschäft, solange ein großer Teil der Beitragszahler jung und gesund ist (egal ob PKV oder GKV). Da wir uns einer Epoche näher, in der eine solche Alterstruktur eher die Ausnahme werden dürfte, müssen die entsprechenden Gewinne natürlich noch schnell gesichert werden...

Gilt für jede Versicherung ... Die sind super, solange keine Leistung durch den Versicherungsnehmer eingefordert wird.

Drum hat man ja i.a. automatische Beitragserhöhung oder gar Leistungseinschränkungen, sobald der Versicherte seine Versicherung "über Gebühr" beansprucht. Darin unterscheidet sich die Kfz-Haftpflicht nur marginal von der PKV ...

Drum tun sich die GKV auch schwer mit Bonusmodellen und Selbstbehalt-Tarifen, da eben nicht nur das individuelle Risiko abgesichert werden muss sondern die gesamte Gemeinschaft.

Das führt dann zu solchen Lachnummern wie bei der TK, wo man im Bonustarif-Leistungsfall dann *mehr* bezahlt als im Normaltarif ...

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