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  • SAWDA

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Verteilungswirkung ist bei Beiträgen und Steuern unterschiedlich

ADie schrieb am 10.01.2017 22:32:

1. Bei GKV-Mitgliedern kann nicht 2,6-fach abgerechnet werden.

2. Steigt die Anzahl der Beitragszahler in der GKV.

3. Bezahlst du die 2,6-fachen Arzthonororare heute auch schon - nämlixh als Steuerzahler.

Die höhere Privatliquidation ist Teil der Arztvergütung und muss, wenn die Beamten ausfallen, über die GKV nachfinanziert werden, da sonst ein Teil der Arztpraxen und die allermeisten Krankenhäuser rote Zahlen schreiben werden. Also wird hier nichts gespart.

Schiebt man aber den gesamten Kostenblock in die Beiträge, so hat dies eine - da Beiträge linear nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben werden (der Rest des Einkommens ist beitragsfrei!) - für Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen eine belastende und für Spitzenverdiener eine entlastende Wirkung.
Bei der Steuerfinanzierung ist nämlich die Belastung progressiv und nach oben hin nicht deckelt. Der Spitzenverdiener zahlt Steuern auf sein ganzes Einkommen und mit einem höheren Steuersatz als der Gering- oder Normalverdiener.

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