Die höhere Privatliquidation ist keinesfalls eine gottgegebene Abrechungsvariante, sondern gehört allein schon wegen der damit einhergehenden Vorzugsbehandlung von Beamten abgeschafft (Gleichheitsgrundsatz). Die in deinem Posting implizit behauptete Quersubventionierug rechtfertigt auf keinen Fall eine Vorzugsbehandlung bestimmter Gruppen.
Über die Beitragsbemessungsgrenze für GKV-Beiträge müsste bei einer Reform sowieso nachgedacht werden. Es könnte durchaus Sinn ergeben, diese ganz abzuschaffen oder die Biträge nicht mehr nach dem Einkommen zu berechnen.
Das Beispiel Schweiz zeigt, dass man das viel besser organisieren kann.