So ein Quatsch...
Die privat Versicherten in der freien Wirtschaft erhalten die Hälfte der Beiträge von ihrem Arbeitgeber.
Wenn nun also die öffentliche Hand der Arbeitgeber ist, dann müßte ja diese theoretisch auch die Hälfte der Beiträge einer KV-Vollversicherung tragen.
Tut sie aber nicht. Sie zahlt NUR IM KRANKHEITSFALL, was letztlich dann wohl billiger ist, wenn die Beamten nicht dauernd krank sind (wovon man grundsätzlich wohl ausgehen darf).