Schily schrieb am 11.01.2017 13:27:
Beamte bekommen weiterhin etwa 75% des letzten Nettogehaltes, während dies bei Angestellten im öffentlichen Dienst drastisch reduziert wurde.
Hier gibt es nicht eine gewaltige Ungleichbehandlung.
Das ist völliger Quatsch. Das Ruhegehalt richtet sich nach der Anzahl an Dienstjahren.
Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden für jedes Dienstjahr 1,79375% des ruhefähigen Gehalts dem Versorgungsanspruch zugerechnet. Dieses Ruhegehalt ist allerdings auf maximal 71,75% dieser Bezüge begrenzt! Das Ruhegehalt beträgt jedoch mindestens 35% der Dienstbezüge.
http://www.n-heydorn.de/pensionsrechner.html
75% bekommt also schon mal niemand. Und auch der Höchstsatz von 71,75% dürfte tatsächlich die wenigsten betreffen, da man dafür 40 Dienstjahre braucht.