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mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2016

Die Rechnung kann sehr wohl stimmen

Die Rechnung kann sehr wohl stimmen. Die tatsächlichen Ausgaben für die Beihilfe sind ja bekannt und können mit den zu erwartenden Ausgaben für den Arbeitgeberanteil verglichen werden. Und die Annahme, dass sich die Kosten für die Beihilfe nur auf die erstatteten Behandlungskosten beschränkt, ist natürlich absurd. Auch die Beihilfe verursacht wie jedes andere Versorgungssystem Verwaltungskosten, und es gibt auch keinen vernünftigen Grund für die Annahme, dass diese Verwaltungskosten wesentlich geringer sind als in GKV-System.

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