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  • TheCOP

mehr als 1000 Beiträge seit 28.11.2003

Ergänzung

In meinem Fall, ich habe die Freie Heilfürsorge, kommt noch ein anderer Umstand hinzu:

Meine Frau ist Erwerbslos bzw. auf Honorarbasis tätig. In eine private Krankenversicherung kann sie aufgrund von Vorerkrankungen nicht bzw nur mit unakzeptablen Ausschlüssen, also muss sie freiwillig in der GKV versichert bleiben. Nun greift eine ungute Gesetzeslücke, durch meine Freie Heilfürsorge gelte ich für die GKV quasi als Großverdiener der aufgrund der Bemessungsgrenze nicht mehr in der GKV ist. Also kann man bei meiner Frau richtig abkassieren, ich zahle alleine für sie rund 300 Euro von meinem Gehalt in die GKV ein. Wäre ich in der GKV, könnte ich sie kostenlos mitversichern. Also ja, immer her mit der Versicherungspflicht, jeder (verfassungsmäßig erforderliche) Zahlungsausgleich würde direkt in meine Tasche fließen.

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