Olaf Ippisch schrieb am 11.01.2017 10:47:
Ähnliche Missverständnisse gibt es übrigens beim Thema Pension: Das Bruttogehalt von Beamten ist niedriger als das von angestellten im öffentlichen Dienst, dafür erhalten Sie nach Ausscheiden weiter von ihrem Dienstherren ein Pension und zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Dafür ist das Nettogehalt bei gleicher Tätigkeit höher - deswegen kann ich die oft bei der Pensionsdiskussion gebrachte Argumentation "man habe ja deswegen beim Gehalt Abstriche gehabt" für ziemlich daneben.