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Avatar von Olle Knolle
  • Olle Knolle

mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

Re: Kleine Zusatzinfo

Jeder Chefarzt hat ein oder mehrere Vertreter, die in seinem Namen Behandlungen durchführen dürfen, die er als Chefarzt auch abrechnen darf. Eine entsprechende Einwilligung muss man als Privatpatient im Normalfall gleich bei der Aufnahme ins Krankenhaus unterschreiben.

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